Checkliste zur eAU / eRezept
- IFAP-Praxiscenter muss am Arbeitsplatz installiert sein
- Kartenlesegerät am Arbeitsplatz muss vorhanden und angebunden sein
- eHBA (elektronische Heilberufsausweis) muss gültig sein
- https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/elektronische-identitaeten/beantragung
- Muss beim Anbieter/Provider freigeschaltet sein (D-Trust Bundesdruckerei, medisign, SHC, T-Systems)
- Hinsichtlich der eigentlichen Nutzung des erhaltenen Ausweises muss der Arzt diesen „in Betrieb nehmen“, das heißt es müssen individuelle PINs gesetzt werden (Aktivierung) und gegenüber dem Anbieter muss der Erhalt und die erfolgreiche Inbetriebnahme bestätigt werden (Freischaltung).
- Beim signieren des eRezepts oder der eAU muss die Arztkarte im Lesegerät stecken, beim Auffordern der PIN diese eingeben, dann wird der Signiervorgang abgeschlossen
- Die Arztstammdaten für das eRezept und die eAU vorbereiten, insbesondere die LA-NR für die angestellten Ärzte in der Klinik und die BS-NR.
- Jede Klinik muss ihren Ärzten die lebenslangen Arztnummern im Arztnummernverzeichnis vergeben
- Der Konnektor muss aktuell sein (PTV5)
- TI (Medical-Software TI-Proxy) muss in der aktuellen Version auf dem Server installiert und konfiguriert sein (mind. Version 2024.12)